Zum Inhalt
Home » Raumlösungen » Barrierefrei bauen: Ist das auch verpflichtend für Privatpersonen?

Barrierefrei bauen: Ist das auch verpflichtend für Privatpersonen?

Für private Wohngebäude gibt es in Deutschland keine strikte gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit, sofern es sich um Einfamilienhäuser oder kleinere private Bauten handelt. Bei größeren Wohnanlagen oder Mehrfamilienhäusern greifen jedoch die Landesbauordnungen und die DIN-Norm 18040-2.

Trotzdem kann es aus praktischen und zukunftsorientierten Gründen sinnvoll sein, barrierefreie Maßnahmen bei Neubauten oder Umbauten von privaten Wohnräumen zu berücksichtigen.

Wann muss barrierefrei gebaut werden? Hier eine Übersicht über die wichtigsten Regelungen und Anforderungen für Privatbauten:

Die Vorschriften

Landesbauordnungen (LBOs):

  • Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer enthalten Regelungen zum barrierefreien Bauen, allerdings betreffen diese in der Regel nur öffentliche Bauten oder mehrgeschossige Wohngebäude. Für Einfamilienhäuser und private Bauvorhaben gibt es keine Pflicht zur Barrierefreiheit, sofern keine speziellen Anforderungen seitens des Bauherrn bestehen.
  • Bei Neubauten von Mehrfamilienhäusern gibt es in vielen Bundesländern jedoch Vorgaben, dass ein bestimmter Anteil der Wohnungen barrierefrei sein muss, vor allem in größeren Wohnanlagen. In Hamburg zum Beispiel müssen in Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen die Wohnungen barrierefrei erreichbar sein.

DIN 18040-2: Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen für Wohnungen:

Die DIN 18040-2 legt die Planungsgrundlagen für barrierefreies Bauen in Wohngebäuden fest. Sie richtet sich vor allem an Wohnungen, die für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen geeignet sein sollen. Diese Norm wird häufig auch als Orientierungshilfe für private Bauherren genutzt, auch wenn sie nicht verpflichtend ist.

Die wichtigsten Punkte der DIN 18040-2 für private Bauten sind:

  • Stufenlose Zugänge: Wohnräume, Küchen, Schlafräume sowie mindestens ein Bad oder WC sollten ohne Stufen erreichbar sein.
  • Türbreiten: Türen sollten eine Mindestbreite von 90 cm haben, um einen Rollstuhl problemlos hindurchzubringen.
  • Bäder: Im Badezimmer sollte genügend Bewegungsfläche vorhanden sein, mindestens 1,20 m x 1,20 m, um beispielsweise einen Rollstuhl oder Rollator zu wenden. Die Dusche sollte bodengleich sein.
  • Bedienbarkeit von Fenstern und Türen: Fenster, Türen und Schalter müssen sich leicht bedienen lassen, ohne dass der Nutzer sich stark bücken oder strecken muss.
  • Flure und Bewegungsflächen: In Fluren oder an wichtigen Übergängen müssen ausreichend große Bewegungsflächen vorgesehen werden, meist mindestens 1,20 m breit.

Barrierefreies Bauen ist mehr als behindertengerecht bauen. Barrierefreiheit ist ein breiteres Konzept, das Hindernisse für viele Menschen minimiert und eine allgemeine Zugänglichkeit gewährleistet. Behindertengerechtigkeit hingegen erfordert spezifischere Maßnahmen, um den besonderen Anforderungen von Menschen mit dauerhaften, schwerwiegenden Behinderungen gerecht zu werden.

Steuerliche Anreize und Förderungen

  • Für private Bauherren, die ihren Wohnraum barrierefrei gestalten wollen, gibt es verschiedene Förderprogramme und steuerliche Vergünstigungen. Die KfW-Bank bietet beispielsweise Kredite und Zuschüsse für den barrierefreien Umbau an, wie etwa im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen“.
  • Außerdem können Umbaukosten für die Herstellung von Barrierefreiheit bei privaten Bauten steuerlich geltend gemacht werden, sofern diese aus medizinischen Gründen erforderlich sind (zum Beispiel für Rollstuhlfahrer).

Barrierefreiheit im Bestand

Bei privaten Bestandsgebäuden gibt es keine gesetzlichen Verpflichtungen zur Nachrüstung im Sinne der Barrierefreiheit. Es liegt im Ermessen des Eigentümers, ob und in welchem Umfang Barrieren abgebaut werden. Jedoch können bei Umbauarbeiten baurechtliche Vorgaben, wie in der jeweiligen Landesbauordnung oder durch die Anforderungen der DIN 18040-2, sinnvoll oder notwendig sein, um das Gebäude zukunftsfähig zu machen.

Rechtlich freiwillig, aber zukunftssicher

Auch wenn keine gesetzliche Pflicht für Barrierefreiheit in privaten Neubauten besteht, ist es sinnvoll, dies in die Planung aufzunehmen, um das Gebäude zukunftssicher zu gestalten. Der demografische Wandel und die Bedürfnisse älterer Menschen machen barrierefreies Wohnen zu einem wichtigen Thema, das den Wiederverkaufswert und die Nutzbarkeit des Hauses langfristig steigern kann.